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Zuschnitte und Drehteile

Wir fertigen für Sie Zuschnitte für die Musikindustrie und den Instrumentenbau wie z. B. Rohlinge zur Herstellung von Bogenfröschen für Violine, Viola, Cello oder Bass sowie Beinchen oder Kopfplatten in Mammut-Elfenbein. Ebenso fertigen wir Zuschnitte für die Herstellung exklusiver Brillen und Schreibgeräte, Griffschalen für Messer, Pistolen und Revolver, sowie Rohlinge für die weiter verarbeitende Schmuckgestaltung.

Kleinere Abschnitte aus Mammut-Elfenbein erhalten Sie auch direkt im Shop

Drehteile für die Billard-Queue Herstellung fertigen wir nach Ihren Wünschen. Ob Joints, Butcaps, Ferrulen oder Platten zur Fertigung von Inlays, fragen Sie bitte unverbindlich an, wir machen Ihnen gerne ein Angebot.

In der Musikbranche kommt Elfenbein und Mammut in vielen Varianten zum Einsatz. Ob zum Beispiel eine ganze Flöte aus dem edlen Material gefertigt werden soll, oder nur der Streichbogen mit einer Kopfplatte belegt wird, wir fertigen nach Ihren Maßangaben. Auch Stegplatten oder Rohlinge für die Froschherstellung sind kein Problem.

Korne aus Mammut-Elfenbein arbeiten wir nach Ihren Angaben in z.B. 4 oder 5 mm Durchmesser mit Gewinde in M3 oder M4, ebenso wie Präzisionzuschnitte für Intarsien edler Schreibgeräte oder Designerbrillen. Natürlich schleifen wir auch für die Schmuckbranche z.B. Cabochons oder Freihandformen.

Musikinstrumente – Drehteile

Wir fertigen Drehteile oder Halbfertigteile für verschiedene Musikinstrumente in allen Größen, auch nach Ihren Angaben.

Bitte fragen Sie an, wir machen Ihnen gerne ein Angebot.

Der Elefant gehört zu den vom Aussterben bedrohten Tierarten und die Einfuhr von Elfenbein oder Elfenbeinarbeiten nach Deutschland oder der EU ist bereits seit 1989 verboten. Nachweislich alte und registrierte Bestände, die zu diesem Zeitpunkt bereits in Deutschland bzw. der EU waren, konnten seither noch mit Genehmigung der Artenschutzbehörde verarbeitet und verkauft werden.

Eine Gesetzesänderung zum 19. Januar 2023 verbietet nun auch diese Möglichkeit, wobei sämtliche Cites bzw. EG-Bescheinigungen zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit verlieren.

Eine Ausnahme besteht nur noch für Antiquitäten, welche bestätigt von vor 1947 stammen. Ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen oder eine Altersanalyse sind Voraussetzung für den Erhalt einer Cites bzw. EG-Bescheinigung (PDF) mit Verkaufsgenehmigung, lohnen sich aber Aufgrund der hohen Kosten in den seltensten Fällen.

Mammut-Elfenbein ist von dieser Gesetzgebung aufgrund des Alters von über 10.000 Jahren nicht betroffen und darf weiterhin verarbeitet und gehandelt werden.

Weitere Informationen und Sachverständige finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz

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