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Hintergrundwissen zu Elfenbein und fossilem Mammut

Als Elfenbein bezeichnet man in der Regel die Stoßzähne der Rüsseltiere wie Elefant, Mammut und Mastodon, die sich durch ihre Struktur zu Elfenbein Ersatzstoffen wie Flusspferd, Walross, Narwal, Pottwal, Knochen oder der Taguanuss eindeutig unterscheiden.

Die typische netzartige Maserung weist nur das Elfenbein der Rüsseltiere auf. Dieses unterscheidet sich durch Anordnung der sich kreuzenden Linien. Diese, auch Retzius´sche oder Schreger’sche Linien genannte Struktur zeigt verschiedene Schnittwinkel, die der Fachmann mit bloßem Auge erkennen kann.

Elfenbein-Maserung

Winkel 100 – 120 Grad

Mammut-Maserung

Winkel 80 – 90 Grad

Mastodon-Maserung

Winkel 140 – 150 Grad

Diese Daten gelten lediglich als Richtwerte und können in einzelnen Fällen abweichen. Im Zweifel sollte auf weitere Unterscheidungsmerkmale wie die Stärke des Zahnschmelzes, Wasserflecken, Färbungen oder Einschlüsse geachtet werden.

Ein weiteres Indiz kann das Gewicht des Materials sein, wobei Elfenbein ein spezifisches Gewicht von ca. 1,7-1,85 gr./cm3 und Mammut von ca. 2,0-2,2 gr./cm3 aufweist.

Bei detailliert beschnitzten Stücken kann es vorkommen, dass die Struktur nicht einwandfrei zu erkennen ist. Hier bieten sich spezielle Untersuchungsmethoden der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz an, die inzwischen als offizielles Referenzlabor des Bundesamts für Naturschutz anerkannt wurde.

Moderne spektroskopische und massenspektrometrische Untersuchungsmethoden, sowie die IR-Reflexion-Spektroskopie oder die Laser-Ablations ICP-MS erkennen zweifelsfrei die Herkunft des Materials und lassen sogar eine Unterscheidung zwischen afrikanischem und indischem Elfenbein zu. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Informationsseiten der Uni Mainz.

Nachweislich alte und registrierte Bestände, die bereits vor 1989 in Deutschland bzw. der EU waren, konnten seither noch mit Genehmigung der Artenschutzbehörde verarbeitet und verkauft werden. Eine Gesetzesänderung zum 19. Januar 2023 verbietet nun auch diese Möglichkeit, wobei sämtliche Cites bzw. EG-Bescheinigungen zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit verlieren.

Eine Ausnahme besteht nur noch für Antiquitäten, welche bestätigt von vor 1947 stammen. Ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen oder eine Altersanalyse sind Voraussetzung für den Erhalt einer Cites bzw. EG-Bescheinigung (PDF) mit Verkaufsgenehmigung, lohnen sich aber Aufgrund der hohen Kosten in den seltensten Fällen.

Mammut-Elfenbein ist von dieser Gesetzgebung aufgrund des Alters von über 10.000 Jahren nicht betroffen und darf weiterhin verarbeitet und gehandelt werden.

Obwohl schon immer große Mengen der eiszeitlichen Mammut-Stoßzähne im nördlichen Russland und Jakutien gefunden wurden, war das Elfenbein des Elefanten aufgrund seiner Beschaffenheit und des günstigeren Preises seit jeher begehrter. Erst mit Inkrafttreten des Washingtoner Artenschutzabkommens zum Schutz des Elefanten im Oktober 1989 erhielt das Mammut plötzlich einen komplett neuen Stellenwert. Schon vor Inkrafttreten des Artenschutzabkommens reiste Innungsobermeister Jürgen Schott mit seinem Kollegen im Auftrag der Elfenbeinstadt Erbach und der Drechsler- und Elfenbeinschnitzer-Innung in das damalige Leningrad um über Lieferbedingungen eiszeitlicher Mammut-Stoßzähne zu verhandeln. Schließlich wurde die erste Tonne Mammut-Elfenbein bestellt, die im März 1990 in der Elfenbeinstadt Erbach eintraf und damit überregionales Interesse bei Funk und Fernsehen erregte.

Weitere 2-3 Jahre waren nötig um das bereits über 10.000 Jahre alte Material mit seinen Verwitterungsspuren und dem damit verbundenen eigenwilligen Verhalten bei der Bearbeitung in den Griff zu bekommen. Die heutigen Stücke sind inzwischen perfekt in Gestaltung und Verarbeitung und erinnern nicht im geringstem an die ersten Versuche, dieses alte Material zu neuem Leben zu erwecken. Die Bearbeitung dieses faszinierenden Werkstoffs ist eine ständige Herausforderung und fasziniert bei der Oberflächenbehandlung immer wieder mit wunderschönen Naturfärbungen und Strukturen. Diese machen jedes Stück zum unverwechselbaren Unikat.

Das Mastodon bildete vor ca. 30 Mio. Jahren eine eigene Gattung weit vor den Mammuts, starb aber ebenso mit Ende der letzten Eiszeit aus. Hiervon gibt es nur wenige Funde, diese werden in der Regel auch nicht verarbeitet.

In der heutigen Zeit werden leider immer wieder Arbeiten aus Bein (Rinderknochen vorwiegend aus Argentinien) oder schlechten Imitationen aus Kunstoffen angeboten. Mehr oder weniger erfolgreich wird versucht, die Elfenbeintypische Maserung nachzuahmen. Selbst komplett “gravierte Pottwalzähne” aus Gießharz werden zu teilweise horrenden Preisen angeboten und sind für den Laien oftmals nur sehr schwer zu erkennen. Auch die weit verbreitete Meinung, Elfenbein und Kunststoff mittels Feuerzeug unterscheiden zu können ist nicht zutreffend, zumal ein Händler eine echte, kostspielige Arbeit nicht der Flamme und somit dem Risiko einer Beschädigung aussetzen würde.

Als eingetragener Handwerker gehören wir der Drechsler- und Elfenbeinschnitzer Innung Odenwaldkreis an, wobei Obermeister Jürgen Schott, gleichzeitig Inhaber der gleichnamigen Elfenbeinschnitzerei ist. Als langjähriges Mitglied im Kuratorium des Deutschen Elfenbeinmuseums sowie Mitglied des Deutschen Elfenbeinverbandes, sind auch wir an die Einhaltung des Washingtoner Artenschutzabkommens gebunden.

Der Elefant gehört zu den vom Aussterben bedrohten Tierarten und die Einfuhr von Elfenbein oder Elfenbeinarbeiten nach Deutschland oder der EU ist bereits seit 1989 verboten. Nachweislich alte und registrierte Bestände, die zu diesem Zeitpunkt bereits in Deutschland bzw. der EU waren, konnten seither noch mit Genehmigung der Artenschutzbehörde verarbeitet und verkauft werden. Eine Gesetzesänderung zum 19. Januar 2023 verbietet nun auch diese Möglichkeit, wobei sämtliche Cites bzw. EG-Bescheinigungen zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit verlieren.

Eine Ausnahme besteht nur noch für Antiquitäten, welche bestätigt von vor 1947 stammen. Ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen oder eine Altersanalyse sind Voraussetzung für den Erhalt einer Cites bzw. EG-Bescheinigung (PDF) mit Verkaufsgenehmigung, lohnen sich aber Aufgrund der hohen Kosten in den seltensten Fällen.

Mammut-Elfenbein ist von dieser Gesetzgebung aufgrund des Alters von über 10.000 Jahren nicht betroffen und darf weiterhin verarbeitet und gehandelt werden.

Weitere Informationen und Sachverständige finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz

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