Über die Mammutwerkstatt

In der dritten Generation wird die traditionsreiche Handwerkskunst des Elfenbeinschnitzens nun schon in unserer Familie ausgeübt. Gegründet wurde die Elfenbeinschnitzerei im Jahre 1949 von Hermann Schott, dem Vater des derzeitigen Inhabers Jürgen Schott, der die Firma seit 1989 leitet. Unsere Schnitzerei hat ihren Sitz in Erbach im Odenwald, der Hochburg der Elfenbeinschnitzerei. Das Handwerk ist dort fester Bestandteil der Stadtgeschichte.

Schon im Jahre 1783 vermittelte Graf Franz I. zu Erbach - Erbach dieses Kunsthandwerk seinen Untertanen und begründete damit die Zunft der Elfenbeinschnitzer. Die "Elfenbeinstadt" Erbach ist Standort des Deutschen Elfenbeinmuseums, das Einzige seiner Art in Europa. Das Einfuhrverbot von Elfenbein und Hochstufung des afrikanischen Elefanten in Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens im Oktober 1989, schien dem Beruf des Elfenbeinschnitzers das endgültige "Aus " zu bringen. Doch noch in der gleichen Woche, in der in Lausanne der neue Schutzstatus des Elefanten beschlossen wurde, besuchte Obermeister Jürgen Schott mit einer Abordnung der Elfenbeinschnitzer-Innung Odenwald, Leningrad, das heutige St. Petersburg. Dort kauften sie die erste Tonne Mammut-Elfenbein. Im März 1990 traf diese dann in Erbach ein und die über 200jährige Tradition, der im südhessischen Odenwald lebenden Elfenbeinschnitzer konnte nun weiterbestehen.

Seit dem 19. Januar 2023 wurde das Gesetz zum Schutz des Elefanten nochmals verstärkt. Seither erlaubte und registrierte Altbestände mit Cites-Bescheinigungen, die vor Inkrafttreten des Artenschutzabkommens bereits in der EU waren, dürfen seit diesem Datum ebenfalls nicht mehr verarbeitet werden.
Nachträgliche Bescheinigungen für Altbestände, wie es seither mit Nachweisen und/oder Altersanalysen möglich war, werden inzwischen seitens der Behörden nicht mehr ausgestellt.
Hinzu kommt, dass sämtliche Cites-Bescheinigungen zu diesem Datum ihre Gültigkeit verlieren.

Eine Ausnahme besteht nur noch für Antiquitäten, welche bestätigt von vor 1947 stammen. Ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen oder eine Altersanalyse sind Voraussetzung für den Erhalt einer Cites bzw. EG-Bescheinigung (PDF) mit Verkaufsgenehmigung, lohnen sich aber Aufgrund der hohen Kosten in den seltensten Fällen.

Mammut-Elfenbein ist von dieser Gesetzgebung aufgrund des Alters von über 10.000 Jahren nicht betroffen und darf weiterhin verarbeitet und gehandelt werden.

Weitere Informationen und Sachverständige finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz


Unser Augenmerk liegt heute in der Verarbeitung von Mammut-Elfenbein. Dieses faszinierende Material war viele tausend Jahre in Eis oder gefrorener Erde eingeschlossen und die mächtigen Zähne der Tiere haben die Färbungen der verschiedenen Mineralien angenommen.

In unserer Werkstatt verarbeiten wir dieses Naturmaterial mit Schmucksteinen wie Malachit, Naturbernstein etc. zu einzigartigen Kostbarkeiten. Somit werden aus Schmuckstücken und Schnitzereien immer unverwechselbare Unikate.