Nach wie vor besteht ein Einfuhrverbot für Elfenbein. Nur gemeldete und freigegebene Bestände dürfen innerhalb der EU gehandelt werden.
Bei den abgebildeten Stücken handelt es sich ausschließlich um registrierte Altbestände.
Wegen Verarbeitung oder Zwischenverkauf kann nicht garantiert werden, dass diese Artikel ständig vorrätig sind.
Bitte beachten Sie: Wir kaufen und verkaufen Elfenbein-Zähne ausschließlich mit
Cites bzw. EG-Bescheinigung (PDF) mit Befreiung vom Vermarktungsverbot. Unsere sämtlichen Elfenbein-Vorräte haben den Legalitätsnachweis erbracht. Die Befreiung zur Vermarktung von Elfenbein wurde erteilt durch Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 30.01.1990.